Unternehmen, die fossile Kraftstoffe wie Diesel oder Benzin in den Verkehr bringen, sind zu einer schrittweisen Reduktion der CO2-Emission ihrer Kraftstoffe verpflichtet. Diese sogenannte Treibhausminderungsquote (THG) liegt derzeit bei sieben Prozent.
Bis 2030 wird sie auf 25 Prozent steigen. Wenn die THG-Quote nicht erfüllt wird, muss das Unternehmen Strafe zahlen oder kann an anderer Stelle eingespartes CO2 in Form von THG-Zertifikaten kaufen.
Seit diesem Jahr können auch Eigentümer von E-Autos und Betreiber von Ladesäulen an diesem Handel teilhaben. Sie erhalten dadurch in Form der THG-Prämie eine pauschale jährliche Zahlung, die abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen 200 und 400 Euro ausmacht. gehandelt werden diese Zertifikate online.
Bei Ladesäulen ist die Zahlung von der Höhe der umgesetzten Kilowattstunden abhängig.
Wenn Flottenbetreiber zum Beispiel ihre eigene Ladeinfrastruktur vorhalten, können sie also sogar doppelt von der THG-Prämie profitieren.
Susanne Stock-Jakobsen, A.Guba, 22.04.22
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