Eine Novellierung der Ladesäulenverordnung, die das Bundeskabinett am 12. Mai 2021 beschloss, soll künftig das Bezahlen an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfacher machen. Für alle Ladesäulen, die ab dem 1. Juli 2023 erstmalig in Betrieb genommen werden, müssen Ladesäulenbetreiber für das Ad-hoc Laden mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten. Der Bundesrat muss noch zustimmen, sobald das Notifizierungsverfahren durch die Europäische Kommission abgeschlossen ist.