Seit gestern ist sie im Bundesanzeiger veröffentlicht, die neue Ladesäulenverordnung, die ab dem 1.1.2022 in Kraft tritt.
Jede neu errichtete Ladesäule muss einen ec-Terminal integriert haben bzw. jeder Ladepark die Möglichkeit einer zentralen ec- und Kreditkarten Zahlung.
Ab Juli 2023 muss mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte möglich sein mittels eines Kartenlesegerätes mit einem PIN-Pad zur Eingabe der Geheimnummer.
Zulässig ist aber auch ein zentrales Terminal für mehrere Säulen, etwa in einem Ladepark.
Zudem sind AC-Ladepunkte mit fest angebrachtem Kabel künftig erlaubt.
Die Anzeigepflicht für neu errichtete Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur besteht spätestens zwei Wochen nach der Inbetriebnahme statt wie bisher mindestens vier Wochen vor Aufbau.
A.Guba, 12.11.2021